Ethos erwartet grösseren Druck der Pensionskassen

Laut der Anlagestiftung Ethos sollen kritische Stimmen von Pensionskassen an Generalversammlungen 2012 zunehmen.

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Teurer Sanierungsplan der BLPK

Die geplante Sanierung der Pensionskasse des Kantons Baselland kostet 2.3 Milliarden Franken. Die Arbeitnehmenden tragen voraussichtlich 44 Prozent der Kosten.

Interessant: Während der Kanton Baselland seinen Deckungsgrad von 77% auf 100% erhöhen will, liegt beispielsweise der Deckungsgrad der Genfer Pensionskasse bei bescheidenen 56% (s. Beitrag Vorsorgeforum).

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Zürcher Bevölkerung wird immer älter

Die Alterung der Gesellschaft ist eine Entwicklung mit grossen Auswirkungen auf das gesamte Vorsorgewesen. Das Beispiel des Kantons Zürich impliziert dies deutlich.

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Kein Teuerungsausgleich für pensionierte Berner Staatsangestellte

Die SP wollte im Berner Kantonsparlament mit einem Vorstoss einen Teuerungsausgleich für pensionierte Staatsangestellte begünstigen. Der Vorstoss wurde klar abgelehnt – und zwar mit der Begründung, dass es unehrlich wäre, den pensionierten Staatsbediensteten Hoffnungen auf einen Teuerungsausgleich zu machen.

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Mindestsatz gilt nur für BVG-Minimalleistungen

Im Rahmen des Mindestsatzes muss zwischen obligatorischen und überobligatorischen Leistungen unterschieden werden. In der letzten SonntagsZeitung wurde diesbezüglich eine Leserfrage aufschlussreich und verständlich beantwortet.

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Frühpensionierte können AHV-Beiträge senken

Basler Zeitung; 28.01.2012; Seite bazab19 Wirtschaft Finanzratgeber
Mit einer Teilzeitarbeit bis zu mehrere Tausend Franken sparen
Von Karl Flubacher*
Basel. Aufgepasst: Wer sich frühpensionieren lässt, muss weiterhin AHV-Beiträge zahlen, auch wenn er kein Erwerbseinkommen mehr erzielt. Die AHV-Beitragspflicht endet erst mit dem ordentlichen Rentenalter, bei Männern also mit 65, bei Frauen mit 64. Zur Berechnung der AHV-Beiträge von Frühpensionierten und anderen Nicht-Erwerbstätigen wird deren jährliches Renteneinkommen mit 20 multipliziert und zu ihrem Reinvermögen addiert. Ergibt sich daraus eine Summe von weniger als 300 000 Franken, ist der Mindestbeitrag von 475 Franken pro Jahr fällig. Bisher betrug der Maximalbeitrag 10 300 Franken pro Jahr. Ab diesem Jahr sind Beiträge bis 23 750 Franken fällig. Wenn beide Ehepartner noch nicht im Rentenalter sind und sie kein Erwerbseinkommen beziehen, können die AHV-Beiträge bis zu 47 500 Franken betragen.

Nicht-Erwerbstätige müssen keine AHV-Beiträge zahlen, wenn ihr Ehepartner als erwerbstätig im Sinne der AHV gelten und zusammen mit ihren Arbeitgebern mindestens 950 Franken pro Jahr in die AHV einzahlen. Diese Regel können sich Ehepaare zunutze machen: Wenn einer der beiden Partner ein Teilzeitpensum beibehält, kann er unter Umständen seine eigenen AHV-Beiträge senken und seinen Partner von der Beitragspflicht entbinden.

Teilzeitangestellte mit einem Pensum von weniger als 50 Prozent anerkennt die AHV nur dann als Erwerbstätige, wenn die Beiträge, die sie und ihr Arbeitgeber leisten, höher sind als die Hälfte der Beiträge, die sie als Nicht-Erwerbstätige schulden würden. Frühpensionierte mit einem kleinen Teilzeitpensum, die diese Bedingung erfüllen, zahlen AHV-Beiträge nur auf ihre Teilzeiteinkommen, allerdings nicht auf ihre Renten und ihre Ver mögen.

Ein Beispiel: Ein frühpensioniertes Ehepaar verfügt über 800 000 Franken Vermögen und bezieht 110 000 Franken Rente pro Jahr. 800 000 Franken plus 110 000 Franken mal 20 = 3 000 000 Franken. Der AHV-Beitrag pro Person berechnet sich auf der Hälfte davon, also auf 1 500 000 Franken, was einen Jahresbeitrag von 2987 Franken ergibt. Zusammen bezahlen diese beiden Frühpensionierten also 5974 Franken in die AHV ein.

Angenommen, die Ehefrau arbeitet 30 Prozent und erhält dafür 24 000 Franken Lohn pro Jahr. Die AHV-Beiträge inklusive Arbeitgeberbeiträge betragen 10,1 Prozent des Lohnes, also 2424 Franken. Weil dieser Betrag die Hälfte der Beiträge übersteigt, die sie als Nicht-Erwerbstätige bezahlen müsste (50 Prozent von 2987 Franken), gilt sie als erwerbstätig. Ihre Beitragspflicht ist damit erfüllt, und auch ihr Ehemann muss nichts mehr bezahlen, weil ihre Beiträge 950 Franken übersteigen. Das Ehepaar zahlt also nur die 1212 Franken ein, die der Ehefrau vom Jahresgehalt abgezogen werden, die andere Hälfte zahlt ihr Arbeitgeber. Dank dem Teilzeitpensum der Ehefrau reduziert sich die gemeinsame Last von 5974 Franken auf 1212 Franken. Ersparnis: 4762 Franken pro Jahr.

Die AHV fordert einen nicht automatisch dazu auf, Beiträge zu zahlen. Frühpensionierte müssen sich bei der für sie zuständigen AHV-Zweigstelle als nicht erwerbstätig anmelden. Sonst riskieren sie eine Beitragslücke, die ihre Altersrente vermindern kann.

Spätestens wenn ein Pensionierter den Bezug seiner Rente anmeldet, wird die AHV das Versäumnis feststellen und die Beiträge der letzten fünf Jahre nachfordern – samt Verzugszins. Nicht-Erwerbstätige können die AHV-Beiträge, die sie bezahlen müssen, in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen.

* Karl Flubacher ist Niederlassungsleiter des VZ VermögensZentrums in Basel.

Bei Roche zahlen nun auch die 20-Jährigen in die Pensionskasse ein

Aus dem Tages-Anzeiger von gestern:

Früher sparen für die 2. Säule, das schlägt auch der Bundesrat vor. Andere Kassen senken still und leise den von Linken und Gewerkschaften tabuisierten Umwandlungssatz für die Rentenberechnung.

Von Rita Flubacher

Die berufliche Vorsorge in der Schweiz ist im permanenten Krisenmodus. Die Menschen leben länger, und an den Finanzmärkten sind weniger Erträge aus Geldanlagen zu holen. Die heutigen Rentner beziehen ein Altersgeld, das bis zu einem Drittel höher ist, als sie selber angespart haben. Die Differenz berappen jene, die im aktiven Berufsleben stehen. Und wenn diese dann dereinst in Rente gehen werden, ist das Loch, das andere Jüngere stopfen müssen, wahrscheinlich noch viel grösser. Höchste Zeit also zu handeln.

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Haarsträubende Aussichten?

Unter dem Titel “Demografie drückt auf Performance” nahm sich Finanz und Wirtschaft der aktuellen Wirtschaftslage an und erstellte düstere Zukunftsprognosen.”Die Entwicklungen seien «gelinde gesagt haarsträubend. Wir werden länger arbeiten und kleinere Brötchen backen».” Ein Beitrag zur Meinungsbildung, ergänzt um den Hinweis, dass man eigentlich keiner Prognose glauben soll.

Harald Preissler, CIO von Bantleon Bank, rät Anlegern, das Portefeuille erst vor dem konjunkturellen Wendepunkt umzuschichten

Manfred Kröller

Die Eurokrise ist nicht das Hauptproblem, es kommt noch dicker. Diese Aussage überrascht, sie stammt von Harald Preissler, Chefökonom des in Zug und Hannover ansässigen und auf Anleihen spezialisierten Vermögensverwalters Bantleon Bank. Er hat «Finanz und Wirtschaft» seinen langfristigen Kapitalmarktausblick präsentiert. Die Entwicklungen seien «gelinde gesagt haarsträubend. Wir werden länger arbeiten und kleinere Brötchen backen».

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Erfreuliche Verbesserung der Finanzierungssituation bei Pensionskassen im vierten Quartal

Mal wieder positive Nachrichten aus der Welt der Pensionskassen:

Swisscanto Pensionskassen-Monitor per 31. Dezember 2011

Erfreuliche Verbesserung der Finanzierungssituation bei Pensionskassen im vierten Quartal

Zürich, 18. Januar 2012 – Der Swisscanto Pensionskassen-Monitor zeigt für das vierte Quartal 2011 aufgrund der positiven Entwicklung der Aktienmärkte eine erfreuliche Verbesserung der Finanzierungssituation der schweizerischen Vorsorgeeinrichtun- gen. Mit einem geschätzten Deckungsgrad von 103,1% haben sich die Reserven der privatrechtlichen Pensionskassen per 31. Dezember 2011 gegenüber dem Vorquartal um 2,8 Prozentpunkte erhöht. Die öffentlich-rechtlichen Kassen weisen im vierten Quartal nach einer Zunahme von 2,4 Prozentpunkten mit 88,1% weiterhin eine Unter- deckung auf. Insgesamt entwickelte sich die durchschnittliche, vermögensgewichtete Deckung aller erfassten Vorsorgeeinrichtungen im vierten Quartal von 94,4% auf 97,0%. Trotz dieser positiven Entwicklung im vierten Quartal hat sich die Finanzie- rungssituation der Schweizer Pensionskassen seit Beginn 2011 leicht verschlechtert.

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“Die zweite Säule steht auf der Kippe”

Ein Beitrag aus der gestrigen NZZ, der zum Nachdenken anregt.

Die zweite Säule steht auf der Kippe

Neue Zürcher Zeitung; 17.01.2012; Ausgaben-Nr. 13; Seite 33

Viele offene Rechnungen werden in der beruflichen Vorsorge auf den Steuerzahler zurückfallen. Von André Jaeggi

Die zweite Säule steht zurzeit im Gegenwind von Rendite, Demografie und Politik. Kassen im Leistungsprimat und viele öffentlichrechtliche Vorsorgeeinrichtungen sind auf die Dauer ohne weitere Massnahmen nicht zu stabilisieren.

Den Pensionskassen weht an den Finanzmärkten ein eiskalter Wind entgegen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen brav Jahr für Jahr ihre Beiträge, doch der dritte Beitragszahler streikt oder arbeitet bestenfalls nach Vorschrift. Ansprechende und angemessene Renditen zu erzielen, fällt immer schwerer. Mit Obligationen ist kaum mehr etwas zu verdienen, Aktien dümpeln vor sich hin, nicht erst jetzt, sondern seit einigen Jahren. Das gilt erst recht für Pensionsfonds in der Schweiz, denen der starke Franken seit Jahren einen zusätzlichen Strich durch die Rechnung macht. Mit einer Diversifikation ins Ausland war nichts bis wenig zu holen; die Senkung des Mindestzinssatzes auf 1,5% spiegelt die trübe Lage.

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