4. Mai 2012, 14:55
Am Montag ging die Vernehmlassungsfrist zum Bericht des Bundesrats über die Zukunft der 2. Säule zu Ende. Zahlreiche Verbände, Parteien und andere Organisationen gaben ihre Stellungnahmen ab. Grundsätzlich kann man zusammenfassen, dass die Bürgerlichen den Mundest-Umwandlungssatz senken wollen, die Linke aber davon nichts wissen will. Eine breite Allianz der Parteien von SVP bis GLP macht zudem Druck auf den Innenminister Alain Berset. Gemäss einem SDA-Bericht findet das Vorgehen des Bundesrats mit dem Bericht wenig Zustimmung. Dies geht aus einer gemeinsamen Antwort von SVP, FDP, CVP, BDP, GLP und EVP hervor. Sie fordern SP-Bundesrat Alain Berset und sein Departement des Innern (EDI) auf, «rasch einen Fahrplan und konkrete Massnahmen zur Sicherung der zweiten Säule vorzulegen». Eine Verzögerung der Reformen sei gefährlich. Auch der ASIP findet, der Bericht sei zwar eine gute Auslegeordnung, es brauche aber dringend ein Prioritätensetzung und vor allem, schnelle Entscheidungen. Eine Vermischung von AHV und 2. Säule wird abgelehnt.
Auffällig war in den letzten Tagen, dass verschiedene Medien wieder einmal eine Senkung des Umwandlungssatzes als Senkung der Renten bezeichneten, was zwar auf den ersten Blick stimmt – die monatlichen Renten werden gesenkt -, aber nicht auf den zweiten Blick. Der zeigt nämlich, dass insgesamt nicht weniger Rentenleistungen ausgezahlt werden. Nur werden diese halt über den längeren Zeitraum der gestiegenen Lebenserwartung gestreckt, rationiert sozusagen. Wird der Umwandlungssatz nicht gesenkt, müssen die Pensionskassen das Geld, das sie brauchen, um die zusätzlichen Rentenjahre der länger lebenden Rentner finanzieren zu können, von den Arbeitnehmern nehmen. Für diese bleibt dann später entsprechend weniger übrig, wenn sie mal in Rente gehen.
Deshalb gilt: wer noch ein paar Jahre bis zur Pension hat, und später möglichst viel Rente bekommen möchte, muss jetzt für eine Senkung des Umwandlungssatzes sein. Sonst fehlt ihm später das Geld, das in der Zwischenzeit bis zur Pension zu viel an Neurentner ausgezahlt wurde. Deshalb spricht der ASIP auch von einem Schutz des Kapitals der Arbeitnehmer, wenn der gesetzliche Umwandlungssatz gesenkt wird.
Ein stark vereinfachtes Rechenbeispiel, um dies zu erläutern: ein Neurentner hat in der 2. Säule 100’000 Franken Kapital angespart. Bei einer Rendite von 1% würde dieser Betrag im Laufe seiner Pension jedes Jahr um 1 Prozent wachsen. Durch das Ausbezahlen der Rente hingegen, wird der Betrag von Jahr zu Jahr kleiner, und zwar um den Betrag “Umwandlungssatz mal Rentenkapital”. Bei einem Umwandlungssatz von 6.8 % würde es dann 15 Jahre dauern, bis das Rentenkapital aufgebraucht ist. Lebt der Rentner länger, muss seine Rente durch andere Quellen finanziert werden, was bedeutet, durch Geld, das andere angespart haben bzw. ansparen. Aufgrund der ständig steigenden Lebenserwartung ist dies immer häufiger der Fall. Würde man den Umwandlungssatz aber auf 6.4% senken, würde das Kapital des gleichen Rentners zwei Jahre länger reichen und man müsste in dieser Zeit kein Kapital Anderer “anzapfen”. Die folgende Grafik zeigt den Sachverhalt stark vereinfacht. Sie entspricht in keiner Weise der Komplexität der 2. Säule. Vieles wird darin nicht abgebildet. Sie dient lediglich dazu, die Zusammenhänge zwischen Lebenserwartung, Umwandlungssatz und Rendite prinzipiell zu veranschaulichen. In diesem stark vereinfachten Beispiel geht eine Person im Jahr 2020 in Rente, einmal mit einem Umwandlungssatz von 6.8% und einmal mit einem Umwandlungssatz von 6.4%. Wer länger lebt muss mehr auf der Seite haben oder weniger verbrauchen.
