IM BVK-Fall haben sich in den letzten beiden Wochen zahlreiche neue Erkenntnisse ergeben. Diese haben den Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP dazu bewogen, seine Stellungnahme zum Fall zu aktualisieren. Er erläutert darin auch die positive Rolle der ASIP-Charta beim Verhindern und Aufdecken von Missbräuchen:
Pensionskassen stehen zu recht unter einer kritischen Beobachtung der Medien und der Öffentlichkeit, denn die verwalteten Gelder gehören den Versicherten und nicht denen, die darüber wachen und sie verwalten.
Über einzelne, höchst bedauerliche Fälle von Missbrauch wird deshalb auch immer prominent berichtet. Die Tatsache, dass in Pensionskassen grundsätzlich professionell und ethisch einwandfrei gearbeitet wird, ist hingegen leider selten eine Story wert. In der Folge überstrahlen diese Einzelfälle dann die Realität, und es entsteht bei vielen der falsche Eindruck, das ganze System der Zweiten Säule sei korrupt und undurchschaubar. Zweifellos darf ein solcher Vorfall nicht vorkommen – immer unter dem Vorbehalt, die Verdachtsmomente stellen sich als wahr heraus.
Neue Gesetze und Vorschriften sind jedoch selten eine gute Lösung, denn sie können Betrug, Hinterziehung oder Korruption selten komplett verhindern, sofern kriminelle Energie in solchen Handlungen steckt. Sie machen das Verwalten der Pensionskassengelder aber komplizierter und damit teurer. Auch dies kostet Geld, und zwar ebenfalls das Geld der Versicherten. Man muss aufpassen, dass eine Verschärfung der Vorschriften nicht mehr Vorsorgegelder vernichtet, als die vereinzelten Betrugsfälle. Hingegen sind die bereits bestehenden Gesetze und Vorschriften konsequent umzusetzen.
Dafür setzt sich der ASIP schon lange ein. Der ASIP hat 2008 in der ASIP-Charta Verhaltensregeln verabschiedet, deren konsequente Anwendung Betrug, Hinterziehung oder Korruption seit dem 1. Januar 2009 sehr schwierig machen. Offenbar hat die ASIP-Charta auch die Aufdeckung des vorliegenden Falles begünstigt, was in den Medien auch schon explizit positiv erwähnt wurde.
Für die ASIP-Mitglieder ist die ASIP-Charta verbindlich. Sollten irgendwo “Zuwendungen” erbracht werden, wie man im vorliegenden Fall vermutet, gehören diese der Pensionskasse. Die ASIP-Charta hält bezüglich der Entgegennahme von persönlichen Vermögensvorteilen klar fest: “Verantwortliche der Vorsorgeeinrichtungen dürfen keine persönlichen Vermögensvorteile (wie z.B. Geschenke, Einladungen, Retrozessionen, Vergünstigungen oder Vorzugskonditionen, z.B. von Banken oder Bauunternehmen) entgegennehmen, die ihnen ohne ihre Stellung bei der VE nicht gewährt würden.”
Im Falle unzulässiger Vermögensvorteile ist die PK zu sofortigen Rückforderungen des zu Unrecht bezogenen Geldwertes verpflichtet. Es stehen ihr auch Sanktionen zu, die im Einzelfall bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder des Auftrages mit Einleitung einer Anzeige wegen Vermögensveruntreuung, gehen können.
Aber auch Kontrollmechanismen sind nie 100%-ig sicher. Viel grundlegender ist die Umsetzung einer effizienten Pension Fund Governance. Das heisst, es sind insbesondere die Entscheidungsstrukturen zu überprüfen. Zum Beispiel darf es keine Machtkonzentrationen bei einzelnen Entscheidungsträgern geben und keine Einzelunterschriften. Notwendig sind zudem eine gewisse Bodenhaftung der Akteure, sowie ein von Ethik geleitetes Geschäftsgebaren.
Es ist primär Aufgabe der Stiftungsräte als oberste Führungsorgane, bei allfälligen Verfehlungen die Verantwortlichen vollumfänglich zur Rechenschaft zu ziehen. Unloyales Verhalten bei der Anlage von Vorsorgevermögen ist klar zu verurteilen und umfassend aufzuklären.