Altersguthaben
Das Altersguthaben ist das Geld, das wir im Verlauf unseres Arbeitslebens zusammen mit dem Arbeitgeber in die 2. Säule einzahlen und das uns eines Tages zusammen mit den Zinsen zur Verfügung steht. Im obligatorischen Bereich finanziert der Arbeitgeber mindestens die Hälfte. Das Altersguthaben kann mit einem Konto verglichen werden, das man nicht bei einer Bank sondern bei einer Pensionskasse hat.
Altersgutschrift
Für die Altersvorsorge wird jeder versicherten Person ein bestimmter Prozentsatz des versicherten Lohns gutgeschrieben. Diese Gutschriften sind nach Alter gestaffelt und betragen zwischen 7 und 18 Prozent. Je älter wir werden, desto höher werden die Gutschriften.
Austrittsleistung
Die Austritts- oder Freizügigkeitsleistung ist der Beitrag, welcher beim Austritt aus einer Vorsorgeeinrichtung in die nächste Vorsorgeeinrichtung mitgenommen werden kann.
Beitragsprimat
Die Höhe der Beiträge ist bei diesem System definiert. Die Versicherten zahlen einen Prozentsatz ihres Lohnes auf ein individuelles Konto ein. Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus dem Reglement der Pensionskasse. Die Rentenleistung hängt von der Höhe der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber einbezahlten Beträge sowie von der Verzinsung des Altersguthabens ab. Das System ist flexibler und in der Verwaltung einfacher als beim Leistungsprimat. Viele Pensionskassen basieren auf dem Beitragsprimat.
Deckungsgrad
Von einem Deckungsgrad von 100% spricht man, wenn eine Pensionskasse genügend Vermögen hat, um allen ihren Versicherten die einbezahlten Vorsorgebeiträge auf einen Schlag auszuzahlen bzw. alle ihre Verpflichtungen einzulösen. Das ist aber nicht nötig, weil nicht alle Versicherten gleichzeitig in Pension gehen. Eine Ausnahme stellt die Teilliquidation dar.
Von einer Überdeckung wird gesprochen, wenn die Verpflichtungen zu mehr als 100% gedeckt sind. Hingegen liegt eine sogenannte Unterdeckung vor, wenn das Vermögen für den genannten Fall nicht reichen sollte. Der Deckungsgrad würde in diesem Fall bei unter 100% liegen. Der Deckungsgrad ist eine der Kennziffern für die finanzielle Lage der Pensionskasse.
Freizügigkeitsleistung
Die Austritts- oder Freizügigkeitsleistung ist der Beitrag, welcher beim Austritt aus einer Vorsorgeeinrichtung in die nächste Vorsorgeeinrichtung mitgenommen werden kann.
Leistungsprimat
Das Leistungsprimat stellt nicht die Beiträge in den Vordergrund. Die Leistungen werden in Prozent des letzten Lohnes bestimmt, z.B. 60% des letzten versicherten Einkommens.
Mindestzinssatz
Die Pensionskassen sind verpflichtet, die Guthaben ihrer Versicherten zu einem Mindestzinssatz zu verzinsen. Dieser Zinssatz gilt nur für den obligatorischen Teil und wird vom Bundesrat festgelegt.
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