Sammelstiftung
Unternehmen – meist kleinere – die keine eigene Vorsorge-Stiftung gründen wollen, können sich einer Sammelstiftung anschliessen. Jede angeschlossene Firma verfügt über ein eigenes Reglement, einen eigenen Kassenvorstand und eine getrennte Pensionskassen-Rechnung.
Technischer Zins
Der technische Zinssatz dient als Rechnungsannahme: Wie hoch kann das für die Rentenzahlungen zurückgestellte Kapital verzinst werden? Diese Annahme hängt von der Erwartung der Entwicklung der Finanzmärkte ab. Je nach Renditeerwartung ergibt sich für dasselbe Kapital eine höhere oder tiefere Rente (zu berücksichtigen ist zusätzlich noch die Lebenserwartung).
Der technische Zins hat nichts mit der Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten zu tun.
Umwandlungssatz
Das Altersguthaben kann mit einem Kuchen verglichen werden. Der Umwandlungssatz legt fest, wie gross die Kuchenstücke sind, die wir jährlich abschneiden dürfen. Je tiefer der Umwandlungssatz, desto länger reicht der Kuchen und umgekehrt.
Versicherter Lohn
Der über die berufliche Vorsorge versicherte Lohn ist vom Gesetz her beschränkt auf maximal 82'080 Schweizer Franken. Davon ziehen die Pensionskassen einen Koordinationsabzug von 23'940 Franken ab. Der maximale versicherte Jahreslohn beträgt derzeit 58’140 Franken. Was darüber hinausgeht, kann bei vielen Pensionskassen freiwillig im Überobligatorium versichert werden.
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